HorsEnergy – Coaching, Training und Seminare mit Pferden:           Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen HorsEnergy und dessen Auftraggebern, soweit nicht in den Einzelverträgen abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart sind. Einkaufsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen der Auftraggeber oder anderer Vertragspartner haben für die Vertragsbeziehungen zu HorsEnergy keine Rechtswirksamkeit, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch wenn zwischen HorsEnergy und anderen Personen als den Auftraggebern Rechtsbeziehungen entstehen sollten - etwa durch Weitergabe von Berichten, Gutachten oder anderen schriftlichen Dokumenten von HorsEnergy - gelten auch gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen.

Es gelten die jeweils auf der Webseite veröffentlichten AGB. 

 

 2. Leistungsbeschreibung, Auftragsumfang und Auftragsdurchführung

HorsEnergy bietet, Coachings, Trainings und Seminare in Zusammenarbeit mit Pferden an. Die Zielsetzung dieser Leistungen variiert je nach Bedarf der Klienten. Der Bedarf der Teilnehmenden wird in einem Vorgespräch ermittelt. Inhalt und Umfang des Auftrages von HorsEnergy bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der Niederlegung in einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag oder einer Auftragsbestätigung von HorsEnergy. Dieser kann unterschrieben per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden. Sofern hinsichtlich der Auftragsbestätigung die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens anwendbar sind, so gilt der Inhalt dieser Auftragsbestätigung als richtig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages sowie die Übernahme eines weiteren Auftrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist.

Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit der Coachings, Trainings oder Seminare werden im Vertrag oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Diese können in von Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit eines im Internet beschrieben Seminares abweichen. Gültig sind die Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Die Teilnahmegebühr umfasst ausschließlich die in der Auftragsbestätigung/Angebot aufgeführten Leistungen.

HorsEnergy schuldet dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung, nicht eine vom Auftraggeber erwartete wirtschaftliche oder persönliche Folge. 

 

Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat sich HorsEnergy mit den ihr vom Auftraggeber mitgeteilten und den ihm während der Durchführung des Auftrages bekannt werdenden Sachverhalten nur mit den Gesichtspunkten zu befassen, die zur Erfüllung des Auftrages gehören. Soweit HorsEnergy und dessen Mitarbeiter bei Durchführung des Auftrages Unrichtigkeiten oder Gefahren feststellen oder vermuten, so besteht seitens HorsEnergy keine Verpflichtung, den Auftraggeber hierauf aufmerksam zu machen, sofern es sich hierbei nicht um Unrichtigkeiten oder Gefahren handelt, die im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen.  Wenn HorsEnergy seine Leistungen unter Umständen erbringen muß, die ihm billigerweise nicht angelastet werden können, wird HorsEnergy eine erneute Abstimmung mit dem Auftraggeber über die Erfüllung des Auftrages vornehmen.

 

 

3. Rechnungslegung und -zahlung 

Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Angaben in Euro, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% hinzugezogen wird. 

 

Die Vergütung für Seminare und Trainings wird im Voraus zur Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Bei einer Anmeldung mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang und um Erstattung der Restsumme 14 Tage vor der Veranstaltung. 

Rechnung für andere Leistungen wie beispielsweise Coachings werden üblicherweise im Nachhinein gestellt. Diese sind innerhalb 10 Tagen fällig. 

 

 

4. Rücktritt / Kündigung seitens HorsEnergy

HorsEnergy kann Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen organisatorischen Gründen (beispielsweise Erkrankung der Seminarleitung oder von Pferden) absagen oder verlegen. In diesem Fall bieten wir Ihnen 2 Alternativtermine. Können Sie an beiden Alternativterminen nicht teilnehmen, so erstatten wir Ihnen bereits geleistete Teilnahmegebühren zurück.

Weiterhin kann der HorsEnergy jederzeit fristlos vom Vertrag zurück treten, wenn der/die Teilnehmer/in andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

 

5. Rücktritt / Stornierung seitens Seminarteilnehmender bzw. Auftraggeber/innen

 

HorsEnergy kann Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen organisatorischen Gründen (beispielsweise Erkrankung der Seminarleitung oder von Pferden) absagen oder verlegen. In diesem Fall bieten wir Ihnen 2 Alternativtermine. Können Sie an beiden Alternativterminen nicht teilnehmen, so erstatten wir Ihnen bereits geleistete Teilnahmegebühren zurück.

Weiterhin kann der HorsEnergy jederzeit fristlos vom Vertrag zurück treten, wenn der/die Teilnehmer/in andere Teilnehmende oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.

 

 Bei Seminaren:

Der/die Teilnehmende kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail an HorsEnergy zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts. Die Stornogebühren betragen:

  • bis 6 Wochen vor dem Seminar: 20% der gesamten Seminargebühr
  • bis 4 Wochen vor dem Seminar: 50% der gesamten Seminargebühr
  • weniger als 4 Wochen vor dem ersten Seminar 100% der gesamten Seminargebühr

Bei Rücktritt vor dem Seminar kann der/die Teilnehmende in bestimmten Fällen einen Ersatzteilnehmenden stellen, wenn diese/r durch HorsEnergy für das Seminar geeignet befunden wurde.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. 

 

Individuelle Coachings und Trainings: 

Diese können grundsätzlich nicht kostenfrei storniert werden, da wir u.a. die Räumlichkeiten und Pferde für die vereinbarten Termin bereitstellen. In Notfällen werden uns um eine gütliche Einigung mit Ihnen bemühen. 

 

 

6. Mitwirkungspflicht und Verantwortung der Teilnehmenden

Wir weisen darauf hin, dass der/die Teilnehmende(n)  während der praktischen Übungen den Anweisungen von HorsEnergy Folge zu leisten haben. Geschieht dies nicht, so sieht sich HorsEnergy veranlasst, den Teilnehmenden aus Sicherheitsgründen von der jeweiligen Übung ausschließen. Im Wiederholungsfall ist HorsEnergy berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Teilnehmergebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.

HorsEnergy erwartet zum Wohle der Menschen und Pferde einen respektvollen und gewaltfreien Umgang mit den Pferden. Des Weiteren sind die Teilnehmenden verbindlich angehalten, die Pferde nicht zu füttern. Das Coaching und Training mit Pferden kann nur wirksam stattfinden, wenn Motivation durch Futter darin ausgeschlossen wird, auch wenn wir wohlüberlegt im Rahmen unserer sonstigen Ausbildung der Tiere Leckerli durchaus dosiert einsetzen. 

 

Der / die Teilnehmende erkennt an, dass er / sie während des Seminars, Trainings oder Coachings in vollem Umfang selbst für ihre / seine körperliche und geistige Gesundheit ist. 

 

Der/ die Teilnehmende versichert, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung oder soweit davor, dass noch eine Inkubationszeit möglich wäre, kein Kontakt zu Pferden oder Tieren besteht oder bestand, welche für Pferde ansteckende Krankheiten (beispielsweise Influenza, Druse, Herpes) haben. 

Bei Missachtung dieser Regelung behält sich HorsEnergy Schadenersatz an den eigenen Pferden vor, sofern diese durch den Kontakt mit Teilnehmenden infiziert werden. 

 

7. Haftungsausschluss und Erfolge 

HorsEnergy ist für ausbleibende Erfolge einer/ eines Teilnehmenden nicht haftbar zu machen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg eines Seminares, Trainings oder Coaching bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Mitarbeit, Umsetzung und dem Reflexionswillen eines / einer Teilnehmenden abhängt.

Die Pferde von HorsEnergy sind den Umgang mit verschiedenen Menschen und Situation gewohnt und dafür trainiert. Wie mit jedem Lebewesen bestehen immer Restrisiken. Pferde sind Fluchttiere und können - insbesondere, wenn sie sich erschrecken - unberechenbare Reaktionen zeigen.

Vor dem Seminar, Training oder Coaching mit Pferden bestätigen die Teilnehmenden, dass sie über dieses Restrisiko aufgeklärt wurden und die Verantwortung dafür selbst tragen. Die Haftung von HorsEnergy ist begrenzt auf: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des Teilnahme-/ Auftragshonorars in Bezug auf 'sonstige Schäden' (die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren).

 

8. Geheimhaltung und Datenschutz

HorsEnergy wird über alle  im Zusammenhang mit diesem Vertrage bekanntgewordenen Informationen über den Auftraggeber, dessen betriebliche Abläufe und die vom Auftraggeber bearbeiteten Daten strengstes Stillschweigen bewahren.

HorsEnergy wird die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen beachten und alle Personen, deren sie sich bei der Erfüllung dieses Vertrages bedient, entsprechend verpflichten.

Die Teilnehmenden insbesondere der offenen Seminare verpflichten sich, alle Informationen über andere Seminarteilnehmende strengstens vertraulich und stillschweigend zu behandeln. 

 

9. Einwilligung zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen durch HorsEnergy

Der / die Auftraggeber/in erklärt hiermit sein / ihr Einverständnis mit der unentgeltlichen Verwendung der filmischen und / oder fotografischen Aufnahmen seiner Person, die während der Veranstaltung gemacht werden, für Werbezwecke (Website von HorsEnergy, Soziale Medien wie beispielsweise Facebook oder Instagram, Presseveröffentlichungen oder Print-Medien). Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Überlassung an Dritte erfolgt nicht. 

 

Sollte der / die Auftraggeber/in damit nicht einverstanden sein, so ist HorsEnergy vor Beginn der Veranstaltung darüber schriftlich, beispielsweise durch eine E-Mail, in Kenntnis zu setzen. 

 

10. Sonstige Bestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und HorsEnergy bezüglich des Auftrages, seiner Durchführung und seiner sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusatzvereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

Gerichtsstand ist der Firmensitz von HorsEnergy, Dr. Christina Bockel, Beuthiner Str. 98, 23701 Eutin. 

Sollte eine der Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren und schriftlich niederzulegen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen und weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Stand August 2019